Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Heiden-Service
1. Allgemeines
Der Abschluss von Verträgen mit Heiden-Service erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Mit Unterzeichnung des Vertrages bzw. der Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser AGB an.
Heiden-Service verpflichtet sich zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.
2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen fach- und vertragsgerecht.
Mängel in der Leistungsausführung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine Anzeige, gelten die Leistungen als ordnungsgemäß erbracht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, berechtigte Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern. Eine Rechnungskürzung ist erst zulässig, wenn die Nachbesserung erfolglos geblieben ist.
3. Angebote und Aufträge
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Preisangaben auf Grundlage von Kundenmaßen oder Kundenangaben stellen keine verbindlichen Angebote dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot schriftlich oder mündlich bestätigt und Heiden-Service eine entsprechende Auftragsbestätigung erteilt.
Es gelten ausschließlich die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfristen.
Falsche Angaben oder Messungen durch den Auftraggeber können zu Mehraufwand führen. In diesem Fall erstellt Heiden-Service ein Nachtragsangebot. Zusatzarbeiten sowie Material- oder Gebührenbestellungen erfolgen erst nach Freigabe durch den Auftraggeber.
Heiden-Service behält sich vor, Material grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zu bestellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4. Entrümpelung – Leistungsumfang, Wertgegenstände und Entsorgung
Im Festpreis enthalten sind:
(wie zuvor aufgelistet – unverändert)
Nicht im Festpreis enthalten sind:
(wie zuvor aufgelistet – unverändert)
Für nicht enthaltene Abfälle können nach vorheriger Absprache zusätzliche Material- und Entsorgungskosten anfallen.
Wertgegenstände:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten sämtliche Wertgegenstände (z. B. Bargeld, Schmuck, Dokumente, Datenträger, persönliche Erinnerungsstücke) aus den zu räumenden Bereichen zu entfernen.
Heiden-Service übernimmt keine Haftung für versehentlich entsorgte Gegenstände.
Container & Zufahrten:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Zufahrten, Stellflächen und ggf. Halteverbotszonen rechtzeitig organisiert und nutzbar sind. Wartezeiten, Leerfahrten oder Verzögerungen aufgrund fehlender Zugänglichkeit werden gesondert berechnet.
5. Abriss- und Rückbauarbeiten
Abriss-, Teilabriss- und Rückbauarbeiten erfolgen ausschließlich auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen oder Angebotspositionen.
Nicht erkennbare bauliche Gegebenheiten, versteckte Leitungen, Schadstoffe, statische Besonderheiten oder erhöhte Entsorgungskosten können zu Mehraufwand führen.
Treten während der Arbeiten unvorhersehbare Umstände auf, ist Heiden-Service berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und ein Nachtragsangebot zu erstellen. Die Fortsetzung erfolgt erst nach Zustimmung des Auftraggebers.
6. Preisvorbehalt für Material- und Entsorgungskosten
Alle Preise für Material, Entsorgung und Fremdleistungen stehen unter Vorbehalt.
Aufgrund kurzfristiger Preisänderungen durch Lieferanten, Entsorger oder gesetzliche Vorgaben können sich diese Kosten auch nach Vertragsschluss erhöhen.
Solche Preisänderungen werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt und weiterberechnet.
7. Winterdienst
Die Leistungen des Winterdienstes erfolgen gemäß den jeweils gültigen örtlichen Satzungen. Die Erforderlichkeit eines Einsatzes wird durch Heiden-Service eigenständig festgestellt.
Da Heiden-Service für den vertraglich vereinbarten Zeitraum die Verkehrssicherungspflicht und Haftung übernimmt, behält sich Heiden-Service ausdrücklich das Recht vor, Art, Umfang, Zeitpunkt und Häufigkeit der Einsätze nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen.
Ein Anspruch auf Einsätze zu festen Uhrzeiten oder Intervallen besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Streusalz und Streumittel:
Die Preise richten sich nach den jeweils aktuellen Einkaufspreisen und können je nach Marktlage variieren.
Haftungsbegrenzung:
Eine Haftung besteht ausschließlich innerhalb des vertraglich vereinbarten Einsatzzeitraums. Außerhalb dieses Zeitraums, bei außergewöhnlichen Wetterlagen (z. B. Eisregen, extreme Schneemengen, Dauerfrost) oder höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sorgt vor Beginn der Arbeiten für alle erforderlichen Genehmigungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Er stellt sicher, dass im Arbeitsbereich keine Leitungen verlaufen oder weist ausdrücklich darauf hin.
Der Auftraggeber sorgt für die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen, sofern erforderlich.
Während der Arbeiten dürfen keine Veränderungen an der Baustelle vorgenommen werden. Entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
9. Vergütung, Abschlagszahlungen und Terminverzug
Rechnungen sind ohne Abzug zum angegebenen Zahlungsziel fällig.
Heiden-Service ist berechtigt, bei größeren oder längerfristigen Projekten Abschlagszahlungen zu verlangen.
Kann ein Termin aufgrund fehlender Vorbereitung, Nichterscheinens oder fehlender Zugänglichkeit nicht durchgeführt werden, ist Heiden-Service berechtigt, entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Wartezeit, Personal) in Rechnung zu stellen.
10. Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für schuldhaft verursachte Schäden ist auf die Deckungssummen der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Die Deckungssumme beträgt je Versicherungsfall 5 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
11. Bild- und Dokumentationsrechte
Heiden-Service ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Fotos zur Dokumentation anzufertigen. Eine Nutzung zu Werbezwecken erfolgt ausschließlich anonymisiert und ohne Rückschluss auf den Auftraggeber, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.
12. Preisanpassungen
Heiden-Service behält sich vor, Preise jährlich oder bei erheblichen Kostenänderungen anzupassen.
Preisanpassungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – das Amtsgericht Walsrode.
Stand: 26.01.2026
